Bei der Erarbeitung der einzelnen Standarddokumente achten die Vertreter des German Standards Setting Institutes darauf, dass die jeweilige Arbeitsgruppe mit Fachleuten unterschiedlichen Hintergrundes besetzt ist und die Interessen der verschiedenen Seiten durch konkrete Mitglieder der Arbeitsgruppe repräsentiert werden, z.B. durch Vertreter der Unternehmen und Start-ups, durch Business Angels und Venture Capitalists. Die juristische Federführung der Arbeitsgruppe liegt bei mindestens einer renommierten Kanzlei. Außerdem ist die Mitwirkung von möglichst neutralen, fachlich erfahrenen Institutionen wünschenswert. Die Standarddokumente sind grundsätzlich sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst.
Sie ermöglichen es den Anwendern, in kürzester Zeit und mit geringsten, rein redaktionellen Anpassungen, also insbesondere dem Einsetzen der Daten der Parteien sowie der wirtschaftlichen Parameter, ein vollständiges (Vertrags-)Dokument zu erstellen. Die Stellen, die in jedem Fall zu individualisieren sind, sind in den Dokumenten jeweils durch eckige Klammern gekennzeichnet.
Wichtig ist, dass die Standarddokumente nicht die individuelle Rechts- und Steuerberatung ersetzen können. Jemand, der sich zum ersten Mal z.B. mit dem Thema Wandeldarlehen befasst, sei es als Angel oder als Start-up, benötigt wahrscheinlich zum Gesamtverständnis eine fachkundige Beratung, aber auch ihm kann das Standarddokument helfen, sich schneller zurechtzufinden und den Beratungsbedarf besser zu identifizieren.