Arbeitsvertrag
Das Standardtextwerk Arbeitsvertrag besteht aus drei Teilen:
- den einführenden Verwendungshinweisen zum Musterarbeitsvertrag, die zum Verständnis unbedingt vorab gelesen werden sollten,
- dem Arbeitsvertrag
- sowie dem Merkblatt zum Datenschutz
Das Standarddokument Arbeitsvertrag sowie die Verwendungshinweise und die Hinweise zum Datenschutz haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder Rechts- noch Steuerberatung dar oder können diese ersetzen.
Weder das German Standards Setting Institute noch seine Gesellschafter oder die Mitglieder der vorbereitenden Arbeitsgruppe oder die Kanzleien oder Unternehmen, denen die Mitglieder der Arbeitsgruppe angehören oder die sie vertreten, haften für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumente.
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Start: Mai 2019 | Aktualisiert: 12.07.2022 (Version 2.1)
Juristische Federführung: Greenberg Traurig (GT) Germany in Person von
Dr. Kara Preedy, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin und
Konradin Pleul, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Greenberg Traurig ist eine führende internationale Wirtschaftskanzlei an weltweit 41 Standorten. In Deutschland beraten rund 70 Anwälte schwerpunktmäßig in den Bereichen Immobilien, Technologie und Telekommunikation, Medien und Entertainment sowie Infrastruktur. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihren integrierten Beratungsansatz aus, der juristische Kompetenz mit umfassenden Branchenkenntnissen verbindet. Dafür werden die Anwälte von führenden Anwaltsverzeichnissen regelmäßig empfohlen. Das vom Handelsblatt veröffentlichte „Best Lawyers Ranking“ zeichnete das Team 2019 erneut mit dem Qualitätssiegel „Deutschlands beste Anwälte“ aus.
www.gtlaw.com
Mitglieder der Arbeitsgruppe:
- Martin Giese, Business Angel, Unterföhring
- Dr. Ute Günther, Vorstand Business Angels Deutschland e.V. (BAND), Essen
- Dr. Roland Kirchhof, Vorstand Business Angels Deutschland e.V. (BAND), Essen
- Mathias Meier, Business Angel, Tübingen
- Konradin Pleul, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Greenberg Traurig LLP, Berlin
- Dr. Kara Preedy, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin Greenberg Traurig LLP, Berlin
- Till Manuel Saur, Rechtsanwalt, Osborne Clarke, Berlin
- Sascha Schubert, Geschäftsführer Bundesverband Deutsche Startups e.V., Berlin
- Romina Sievert, Bundesverband Deutsche Start-ups, Berlin
Die genannten Positionen und Funktionen der einzelnen Arbeitsgruppenmitglieder entsprechen dem Stand zum jeweiligen Zeitpunkt der Initiierung der Arbeitsgruppe