NDA

Start: August 2018

Das Standarddokument NDA besteht aus zwei Teilen:

  • den einführenden Verwendungshinweisen, die zum Verständnis unbedingt vorab gelesen werden sollten; hier ist auch ein „einfaches NDA“ nachzulesen
  • dem Standardvertrag NDA

Der Standardvertrag NDA einschließlich der Verwendungshinweise haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder Rechts- noch Steuerberatung dar oder können diese ersetzen.

Weder das German Standards Setting Institute noch seine Gesellschafter oder die Mitglieder der vorbereitenden Arbeitsgruppe oder die Kanzleien oder Unternehmen, denen die Mitglieder der Arbeitsgruppe angehören oder die sie vertreten, haften für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumente.

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Juristische Federführung: ARQIS Rechtsanwälte in Person von
Prof. Dr. Christoph von Einem, Rechtsanwalt und Partner

ARQIS ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei, die in Deutschland und Japan an den Standorten Düsseldorf, München und Tokio tätig ist. Rund 55 Berufsträger beraten in- und ausländische Unternehmen auf höchstem Niveau zu den Kernfragen des deutschen und japanischen Wirtschaftsrechts. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen M&A, Gesellschaftsrecht, Private Equity, Venture Capital, Arbeitsrecht, Private Clients.ARQIS Anwälte haben als Juristen das rechtliche Ziel, als Berater aber auch das unternehmerische Ziel der Mandanten fest im Blick. Sie liefern so Ergebnisse, die sich von reinen Rechtsfragen hin zu wirtschaftlichen Lösungen entwickeln.
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Mitglieder der Arbeitsgruppe:

Die genannten Positionen und Funktionen der einzelnen Arbeitsgruppenmitglieder entsprechen dem Stand zum jeweiligen Zeitpunkt der Initiierung der Arbeitsgruppe

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