Exit

Start: Spätsommer 2021

Das Standardvertragswerk Exit besteht aus vier Dokumenten:

  • Verwendungshinweise,
  • Anteilskaufvertrag,
  • Treuhandvertrag und
  • Vollzugsprotokoll

Alle genannten Dokumente des Standardvertragswerks Exit haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder Rechts- noch Steuerberatung dar oder können diese ersetzen.

Weder das German Standards Setting Institute noch seine Gesellschafter oder die Mitglieder der vorbereitenden Arbeitsgruppe oder die Kanzleien oder Unternehmen, denen die Mitglieder der Arbeitsgruppe angehören oder die sie vertreten, haften für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumente.

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Juristische Federführung: Dentons Europe LLP in Person von
Frank Tepper-Sawicki, Rechtsanwalt, Partner

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Mitglieder der Arbeitsgruppe:

Die genannten Positionen und Funktionen der einzelnen Arbeitsgruppenmitglieder entsprechen dem Stand zum jeweiligen Zeitpunkt der Initiierung der Arbeitsgruppe