Version 2.0 des GESSI Standard Arbeitsvertrages zum Download bereit

Nach dem „Wandeldarlehen“ gibt es jetzt auch für das GESSI Standardtextwerk „Arbeitsvertrag“ ein Version 2.0“. Die entsprechende Arbeitsgruppe hat unter der juristischen Federführung von Greenberg Traurig in Person von Rechtsanwalt Konradin Pleul die Texte einem ersten Relaunch unterzogen. Wie bei GESSI üblich wird das Update am Donnerstag, 24.03.2022, 17.00 Uhr (online) von Konradin Pleul vorgestellt. Weil manche Nutzer auch mehr Informationen über rechtssichere befristete Verträge wünschen, gibt es dabei zusätzlich ein Special zu den wesentlichen Rahmenbedingungen bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Anmeldung unter: https://standardsinstitute.de/veranstaltungen/

Die jetzt aufgelegte Version 2.0 des „Arbeitsvertrags“ berücksichtigt die Entwicklungen im Zusammenhang mit Corona und verschiedene zwischenzeitliche Rechtsänderungen. Vorgesehen ist nun eine ausdrückliche Regelung des Arbeitsorts, verbunden mit einem örtlichen Versetzungsrecht. Angesichts von verstärktem Home Office  und Remote Work hat sich das Regelungsbedürfnis hierfür verstärkt. Die Vereinbarung  zur Überstundenvergütung wurde praxisgerechter formuliert.

Das inzwischen in Kraft getretene Geschäftsgeheimnisgesetz verschärft die Anforderungen, die an die Vertraulichkeit einer Information und damit die Einstufung als Geschäftsgeheimnis zu stellen sind. Der neue Regelungsvorschlag greift dies auf, teilweise unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das neue Gesetz, und regelt die Geheimhaltung nun deutlich ausführlicher, inklusive eines jeweils auf das Unternehmen abzustimmenden Katalogs von relevanten geheimhaltungsbedürftigen Informationen.

Eine weitere Änderung ergab sich durch § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 

Die Version 2.0 des GESSI Textwerks „Arbeitsvertrag“ kann durch registrierte Nutzer kostenlos unter https://standardsinstitute.de/arbeitsvertraege/ heruntergeladen werden. Gut zu wissen für internationale Mitarbeiter: auch die Verwendungshinweise gibt es jetzt in Englisch (Instructions for use of Standard Documents Employment Contract).