GESSI Standardvertragswerk „Syndizierung“ steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit

Das German Standards Setting Institute (GESSI) hat ein neues Standardvertragswerk veröffentlicht. Mit den Standarddokumenten „Syndizierung“ gibt das von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und dem Bundesverband Deutscher Startups (Startup-Verband) getragene German Standards Setting Institute, für an einem gemeinsamen Investment (Syndizierung, auch Pooling) interessierte Business Angels eine rechtssichere und praxisorientierte Vereinbarung an die Hand. Die Interessen der beteiligten Gruppen, neben den Angel Investoren sind das die Gründer*innen und eventuelle Folgeinvestoren, werden dabei über den gesamten Zeitablauf der Beteiligung bis hin zum Exit ausgewogen berücksichtigt. Die juristische Federführung bei der Ausarbeitung des neuen GESSI Standardvertragswerks oblag der Kanzlei TIGGES Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB, Düsseldorf.

Business Angels gewinnen als Finanzierungsquelle für Kapital suchende Start-ups weiter an Bedeutung. Verstärkt treten Business Angels hierbei nicht als Individualisten auf, sondern beteiligen sich immer häufiger im Verbund. Die Vorteile liegen für Angel und Start-up klar auf der Hand: Gemeinsam können Angel Investoren größere Finanzierungsrunden realisieren, die Gründer*innen profitieren von einem Vielfachen des Know-hows und Folgeinvestoren sind in der Gruppe auch besser zu akquirieren. Teilen sich Angel Investoren den Finanzierungseinsatz, verteilt sich das Risiko des Kapitaleinsatzes auf mehrere Schultern. Die Syndizierung hat zudem den Vorteil, dass sich Business Angels mit unterschiedlichem Erfahrungshorizont zusammentun und insbesondere Personen mit speziellem Know-how in der Zielbranche einbezogen werden können.

Für das Pooling bieten sich unterschiedliche Formen des Zusammenschlusses an. Beim Stimmrechtspool bleibt jeder Business Angel selbstständiger Anteilsinhaber am Zielunternehmen, lediglich die Verwaltungsrechte, insbesondere das Stimmrecht, werden im Kreis der Business Angels gebündelt, die hierdurch nach außen mit „nur einer Stimme“ sprechen. Beim Kapitalpool hingegen wird der Kapitalpool selbst Anteilsinhaber, die Poolmitglieder sind nur mittelbar am Zielunternehmen beteiligt.

Im Einzelnen enthalten die GESSI Standarddokumente „Syndizierung und Pooling“ folgende Dokumente:

  • Standarddokument „Stimmbindungs- und Poolvertrag inklusive Vollmacht
  • Standarddokument „Kapitalpool GmbH mit Gesellschaftervereinbarung“
  • Standarddokument „Kapitalpool GbR“
  • sowie ausführliche Verwendungshinweise zu diesen Dokumenten

Wie üblich werden die Vertragsdokumente als Word-Dateien zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht eine einfache, rein redaktionelle Anpassung mit geringem Aufwand. Die Dokumente stehen unter: https://standardsinstitute.de/syndizierung/ ab sofort zum Download bereit.

Die neuen GESSI Dokumente werden am Donnerstag, 23.09.2021 zwischen 16.00 und 18.30 Uhr im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in den Räumlichkeiten des Kooperationspartners TIGGES Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB, Zollhof 8, 40211 Düsseldorf, von den Rechtsanwälten Marius Rosenberg und Christian Schon näher vorgestellt. Ihnen hatte die juristische Federführung bei der Ausarbeitung der Dokumente durch eine von BAND und dem Startup-Verband besetzte Arbeitsgruppe oblegen.

Die GESSI Standarddokumente sind ein Erfolgsmodell: Die seit 2018 fertiggestellten Dokumente „Wandeldarlehensrunde“, „Term Sheet“, „Arbeitsvertrag“, „Finanzierungsrunde“, „Gesellschafterbeschluss“ und „NDA“ wurden bislang über 40.000mal heruntergeladen. Der Download ist kostenlos, Nutzer*innen können sie nach Registrierung auf der GESSI Website kostenfrei herunterladen. Die Texte sind zweispaltig deutsch und englisch. Alle Mitwirkenden, einschließlich der beteiligten Anwaltskanzleien, bringen sich ohne Vergütung ein. Ziel aller GESSI Standarddokumente ist es auch, die Interessen beider Seiten, Gründer und Investoren, fair und ausgewogen zu berücksichtigen. Deswegen werden die Arbeitsgruppen neben der juristisch federführenden Kanzlei und neutralen Mitgliedern mit Vertretern beider Seiten besetzt.