Ergänzung der GESSI Verwendungshinweise zur Beurkundungspflicht von Wandeldarlehen
31.05.2023
Schon bisher wurde in den GESSI Verwendungshinweisen empfohlen, den Wandeldarlehensvertrag notariell beurkunden zu lassen. Denn es ist rechtlich umstritten und höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob ein Wandeldarlehen der notariellen Beurkundung bedarf.
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